LkSG
Das Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz (LkSG) tritt am 1. Januar 2023 in Kraft. Mit dem Gesetz wird erstmals die unternehmerische Verantwortung für die Einhaltung von Menschenrechten in den Lieferketten geregelt.
Es fordert Unternehmen auf, ein angemessenes und wirksames Risikomanagement zu etablieren, das in alle maßgeblichen Geschäftsabläufe integriert ist. Wirksam ist das Risikomanagement, wenn menschenrechtliche und umweltbezogene Risiken sowie die Verletzung geschützter Rechtspositionen erkannt, ihnen vorgebeugt, sie minimiert oder beendet werden.
Obwohl wir aufgrund unserer Unternehmensgröße nicht in den unmittelbaren Anwendungsbereich des LkSG fallen, sind wir uns unserer sozialen und ökologischen Verantwortung in der Lieferkette bewusst und folgen dem bereits seit 2016 geltendem Nationalen Aktionsplan Wirtschaft und Menschrechte (NAP), der entsprechende Erwartungen an alle in Deutschland ansässigen Unternehmen formuliert.
Wir haben daher – und nicht erst veranlasst durch die Einführung des LkSG – einen Verhaltenskodex herausgegeben, dem wir uns ausdrücklich verpflichten. Die dort genannten Grundsätze sind ein aktiver Bestandteil unserer Unternehmenskultur und deren Anerkennung ist Bestandteil aller vertraglichen Abschlüsse mit unseren Zulieferern und Dienstleistern.
Unseren Verhaltenskodex können Sie im Bereich Downloads einsehen und herunterladen.